Aufgrund ihrer Konstruktionsmerkmale sind Gleitschirmgurtzeuge, wie auch alle handelsüblichen Rettungsschirme, auf keinen Fall für den Freifall geeignet. Auch der Rettungsschirm und die Aufhängungen der Rettungsschirmverbindung halten einer abrupten Öffnung nicht stand.
Sämtliche Gurtzeug-Einstellungen sollten unbedingt vor dem Flug vorgenommen werden. Eine korrekte Einstellung des LIGHTNESS 4 trägt massgeblich zur Sicherheit, der richtigen Funktionsweise und zum allgemeinen Flugkomfort bei.
Bei der Nutzung deines Gleitschirmes oder Gurtzeuges besteht ein allgegenwärtiges Risiko von nicht durch den Piloten beeinflussbaren Überbelastungen, welche z.B. durch unvorhersehbare Flugzustände und punktuelle Kräfte in der Luft auftreten können. In seltenen Fällen können Beschädigungen am Produkt auftreten, welche jedoch in der Regel nicht sicherheitsrelevant sind. Beschädigungen durch Überbelastungen sind weder auf einen Konstruktions- noch auf einen Fabrikationsfehler zurückzuführen. Deshalb sind sie grundsätzlich von der Garantie ausgenommen. Leichtprodukte sind tendenziell anfälliger auf Beschädigungen durch Überbelastung.
Das Gurtzeug kann mit jedem Gleitschirm geflogen werden. Es bestehen keinerlei Einschränkungen.
Das LIGHTNESS 4 eignet sich für den Windenschlepp. Die Schleppklinke darf nur in den Hauptkarabinern des Gurtzeugs fixiert werden. Bestehen bei der Anbringung Zweifel, sollte unbedingt der Windenfahrer oder eine vom Hersteller autorisierte Person konsultiert werden.
Das LIGHTNESS 4 ist als Liegegurtzeug nicht fürs Akrofliegen geeignet.
Aufgrund seiner Dimension/Funktion eignet sich das LIGHTNESS 4 grundsätzlich nicht für doppelsitziges Fliegen – weder für den Piloten noch den Passagier.
Das LIGHTNESS 4 ist als Liegegurtzeug nicht für die Schulung geeignet.